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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 5. Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung

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§ 5 regelt die Aufteilung der Wärmekosten und ist damit ein Kernstück des Gesetzes, da erst durch die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 Abs 1 eine verbrauchsabhängige Abrechnung und damit die Anwendbarkeit des HeizKG möglich ist. Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung ist, dass die Verbrauchsanteile nach einem Verfahren, das dem Stand der Technik entspricht, ermittelt werden und der Energieverbrauch von den Wärmeabnehmern überwiegend beeinflussbar ist. In § 5 ist für die verbrauchsabhängige Aufteilung der Energiekosten nicht nur mehr das bloße Vorhandensein besonderer Vorrichtungen entscheidend, vielmehr werden zusätzliche Voraussetzungen normiert. - Siehe Horvath, Heizkostenabrechnung Rz 302 ff.

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Zunächst wird in Abs 1 für den Fall, dass die Verbrauchanteile durch den Stand der Technik entsprechende Verfahren ermittelt werden können, die verbrauchsabhängige Aufteilung der Energiekosten angeordnet. Wie sich aus § 3 Abs 1 Z 2 ergibt, kommt eine verbrauchsabhängige Aufteilung nur dann in Betracht, wenn das Gebäude entweder bereits mit Messvorrichtungen ausgestattet ist oder aber eine Verpflichtung zu dieser Ausstattung - zB nac...

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