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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 1. Ziel des Gesetzes

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§ 1 HeizKG legt programmatisch fest, dass zur rationellen und sparsamen Energieverwendung in Gebäuden mit mindestens vier Nutzungsobjekten, die durch gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen mit Wärme versorgt werden, die Heiz- und Warmwasserkosten unabhängig von der Rechtsform zum überwiegenden Teil auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs abzurechnen sind, sofern die Wärmeabnehmer Einfluss auf den Verbrauch haben und die erwartete Energieeinsparung die Kosten übersteigt, die sich aus dem Einbau und Betrieb der Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile ergeben. Das Gesetz fußt auf einer Vereinbarung des Bundes und der Länder gem § 15a B-VG über die Einsparung von Energie, die neben Bestimmungen über energiesparenden Maßnahmen, zB Wärmeschutz und die Beheizung von Gebäuden oder im Gewerbebereich, auch Regelungen über die individuelle Heizkostenabrechnung enthält. Zur Aufteilung der Heizkosten verweist Art 16 dieser Vereinbarung darauf, dass in Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgungsanlage dann, wenn Geräte zur Feststellung der individuellen Verbrauchsanteile installiert sind, die gesamten Heizungskosten zum überwiegenden Teil unter Berücksichtigung der festgest...

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