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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 14. Rückforderungsansprüche des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung

1

Leistungen, die vom Erwerber oder Treuhänder entgegen den Vorschriften des BT-VG, insbesondere wegen nicht ausreichender Sicherheit oder beim Ratenplan vor Fälligkeit erbracht wurden, kann der Erwerber innerhalb von drei Jahren mit dem jeweiligen Basiszinssatz plus acht Prozentpunkte einfordern. Das gilt auch für den Fall der Geltendmachung relativer Nichtigkeit (Würth in Rummel3, II/5 § 13 BTVG Rz 1). Würth folgt der Ansicht von Engin-Deniz (Bauträgervertragsgesetz § 14 Rz 1) nicht, dass das begünstigte Rückforderungsrecht allgemein (= ohne Geltendmachung der Nichtigkeit) auch ohne Abschluss eines formgültigen, den Mindestinhalt und die Erfordernisse des § 4 Abs 1 erfüllenden Bauträgervertrags gelte.

2

Der Rückforderungsanspruch richtet sich auch dann gegen den Bauträger, wenn der Erwerber an einen Dritten gezahlt hat.

3

Unter dem Titel Rückforderungsansprüche des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung räumt § 14 Abs 1 dem Erwerber das Recht ein, alle Leistungen, die er oder der Treuhänder für ihn entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erbracht hat, zurückzufordern, wobei dieser Rückforderungsanspruch (ebenso wie jener nach § 37 Abs 2 WEG) ab dem Zahlungstag in einer...

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