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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 5. Gesetzliche Rücktrittsrechte des Erwerbers

1

§ 5 nF ist nach § 18 Abs 6 auf Bauträgerverträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.

2

Der Erwerber kann nach Abs 1 nicht nur von seiner Vertragserklärung, sondern auch vom Vertrag selbst zurücktreten (dazu auch bbl 2004/144, 203 = MietSlg 56.568). Die Rücktrittsrechte werden mit einer verlängerten relativen Rücktrittsfrist von vierzehn Tagen und einer verlängerten absoluten Frist von jeweils sechs Wochen ausgestattet. - Siehe Gartner, Unzulässige Klauseln in Bauträgerverträgen, wobl 2008, 1.

3

§ 5 ist eine Schutznorm zu Gunsten des Erwerbers (ecolex 2004/441, 947 = JBl 2005, 182 = wobl 2005/34, 100 = RdW 2005/111, 90 = SZ 2004/132).

4

Der Rücktritt ist gegenüber dem Bauträger oder einem allfälligen Treuhänder gegenüber schriftlich zu erklären.

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