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Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 4. Vertragsinhalt

1

Um zu einer transparentern Vertragsgestaltung beizutragen, wurden die inhaltlichen Mindestanforderungen an Bauträgerverträge durch die Novelle 2008 nach dem Vorbild der ÖNORM 2120 präzisiert. § 4 nF ist auf Bauträgerverträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden (§ 18 Abs 6).

2

§ 4 Abs 1 Z 1 enthält die inhaltlichen Mindesterfordernisse an die vertragliche Umschreibung des dem Erwerber zustehenden Vertragsobjekts (bbl 2003/134, 200 = JBl 2003, 640 = ecolex 2003/311, 757 = RdW 2003/610, 696 = wobl 2005/20, 50 = SZ 2003/50). Es wird zwischen dem „eigentlichen Vertragsgegenstand“ (= das Gebäude, die Wohnung oder der Geschäftsraum) und der „Gesamtanlage“ (das sind die allgemeinen Teile des relevanten Gebäudes oder der Liegenschaft, die der Erwerber üblicherweise nutzen kann) unterschieden. Außer den allgemeinen Teilen des Gebäudes, in dem eine Wohnung oder ein Geschäftslokal liegt, zählen dazu zB Spielplätze, Park- und Abstellflächen sowie Hobbyräume, Zu- und Durchgangswege, Geschäftslokale und auch die dem betreffenden Gebäude zugeordneten Grünflächen. Teile der Gesamtanlage, an denen der Erwerber bei objektiver Betrachtung kein Interesse hat und habe...

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