zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Erich/Marent/Preisl - Wohnungseigentumsgesetz

§ 3. Form des Vertrags

1

Der Bauträgervertrag (auch der Vorvertrag) bedarf der Schriftform (§ 886 ABGB). Der Mangel der Schriftform bewirkt bloß relative Nichtigkeit, da das Formgebot primär zum Schutz des Erwerbers aufgestellt ist. Daher kann sich auch nur der Erwerber bis zum Ende der Sicherungspflicht des Bauträgers auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts berufen. Nach dem Ende der Sicherungspflicht des Bauträgers (§ 7 Abs 2) tritt eine endgültige Heilung ein. Bis dahin sind nur der Bauträger und ein allfälliger Dritter an den Vertrag gebunden (Würth in Rummel3, II/5 § 3 BTVG Rz 2; Engin-Deniz, Bauträgervertrag, § 3 Rz 4).

Daten werden geladen...