Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 40 Wohngebäude und Wohnhausanlagen
(EB) 2007
Zu § 40
Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern stellen sich bei Wohnhausanlagen oft Probleme im Zusammenhang mit fehlenden Parkplätzen und Kinderspielplätzen, weshalb Z 1 und 2 diesbezügliche Mindestanforderungen festlegen.
Diese Bestimmung wurde aus der bisher geltenden Bauverordnung (§ 16) im Wesentlichen unverändert übernommen.
(EB) 2013
Zu § 40
Durch diese Bestimmung soll die schon jetzt in vielen Burgenländischen Gemeinden bestehende Parkplatzproblematik entschärft werden.
Derzeit sind bereits in den meisten Bebauungsplänen (Teilbebauungsplänen) und Bebauungsrichtlinien PKW-Stellplätze zwingend vorgegeben. Nun soll auch in der Bgld. Bauverordnung bei Wohngebäuden pro Wohneinheit mindestens ein Garagenstellplatz oder ein PKW-Abstellplatz verbindlich erklärt werden.