Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 37 Verkehrsmäßige Erschließung
(EB) 2007
Zu § 37
Im Sinne des Abs. 1 wird auch ein grundbücherlich sichergestellter Servitutsweg ausreichen. Bei der Verkehrserschließung werden auch Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen sein.
Diese Bestimmung wurde aus der bisher geltenden Bauverordnung (§ 14 Abs. 1) unverändert übernommen.