Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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S. 464F. OIB-Richtlinie 2.3 - Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Ausgabe: Oktober 2011
Vorbemerkungen
Begriffsbestimmungen
Allgemeine Anforderungen
Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m
(EB)
0 Allgemeines
Für die Ausgabe der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ hat im Jahre 2001 das OIB bzw. die Länderexpertengruppe das Österreichische Normungsinstitut (ON) beauftragt, für Hochhäuser (Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m) ein entsprechendes Regelwerk zu erarbeiten. Die damalige Grundlage war die Hochhausrichtlinie des Magistrates der Stadt Wien. Die Erstausgabe der ONR 22000 stammt vom Dezember 2003.
Auf Grund von Änderungen, die sich bei der Erarbeitung der OIB-Richtlinie 2 zwischen Dezember 2003 und Jänner 2007 ergaben (z.B. Anpassung der Begriffe, Präzisierungen und Erleichterungen bei Brandmeldeanlagen in Wohngebäuden, Einführung einer geeigneten Löschanlage mit dem Schutzziel „Verhinderung des vertikalen Flammenüberschlages“ bei Gebäuden mit Wohnungen), wurde die ONR 22000 in einem Kurzverfahren adaptiert und mit März 20...