Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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31. Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung – WBTV), LGBl Nr 31/2008
Änderung: LGBl Nr 73/2012
(EB) 2007
Durch die Techniknovelle 2007 werden im 9. Teil der Bauordnung für Wien (BO) die wesentlichen Anforderungen an Bauvorhaben ohne technische Details zielorientiert festgelegt. Die technischen Detailregelungen erfolgen in Richtlinien, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) mit Zustimmung der Länder herausgegeben wurden.
Gemäß § 122 BO in der Fassung der Techniknovelle 2007 wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die im 9. Teil dieses Gesetzes enthaltenen bautechnischen Vorschriften als eingehalten gelten. Weiters kann gemäß § 118 Abs. 5 BO die Landesregierung durch Verordnung nähere Vorschriften über den Inhalt und die Form des Energieausweises erlassen.
Die vorliegende Verordnung sieht im Sinne der oben angeführten Ermächtigungen vor, dass – sofern nicht nachweislich das gleiche Schutzniveau auf andere Weise erreicht wird – den im 9. Teil BO festgelegten bautechnischen Vorschriften dann entsprochen wird, wenn die in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Richtl...