Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 122 Einhaltung der bautechnischen Vorschriften
(EB) 2007
Zu § 122
§ 122 enthält die Ermächtigung der Landesregierung zur Erlassung einer Verordnung, durch die die in den Richtlinien des OIB enthaltenen technischen Anforderungen verbindliche Wirkung erhalten sollen.