Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 4 Inhalt und Form des Energieausweises
(EB) 2012
Zu § 4
Auf der ersten und zweiten Seite des Energieausweises aller drei Energieausweismuster, Anhänge A (Energieausweis für Wohngebäude) , B (Energieausweis für Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 gemäß Punkt 3.1.2 der OIB-Richtlinie 6) und C (Energieausweis für sonstige Gebäude der Gebäudekategorie 13 gemäß Punkt 3.1.2 der OIB-Richtlinie 6) wurden Optimierungen im graphischen Bereich vorgenommen, die der leichteren Lesbarkeit dienen sollen.
Auf der zweiten Seite der Energieausweise wird zum besseren Verständnis die Darstellung auf die vier relevanten Kenngrößen (Nutzenergiebedarf, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, Kohlendioxidemissionen) reduziert.
Die Darstellung der Anteile der Beleuchtung und des Betriebs, des Warmwassers und der Raumwärme bzw Raumkälte an diesen Energiebedarfgruppen dient dem besseren Verständnis über den tatsächlichen Energieverbrauch.