Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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85. Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung, LGBl Nr 85/2012
(EB) 2012
ALLGEMEINES
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Baueingabeverordnung dient im Wesentlichen dazu, die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung samt einer Berichtigung in Amtsblatt L 155/61) umzusetzen.
S. 317Seit dem Inkrafttreten der Bautechnikverordnung mit wurden die OIB-Richtlinien unter der Teilnahme von Vertretern der Bundesländer überarbeitet und von der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik am beschlossen.
Mit Kurrendalbeschluss der Generalversammlung wurden Fehlerkorrekturen der OIB-Richtlinie 2 sowie des Leitfadens zur OIB-Richtlinie 6, nunmehr jeweils Ausgabe Oktober 2011 – Revision Dezember 2011, vorgenommen.
Es sind daher die erforderlichen Anpassungen auch in der Baueingabeverordnung vorzunehmen.
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 44/2007, wird verordnet:
Die Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 62/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 84/2007, wird wie folgt geändert: