Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 37 Bauteile
(EB) 2007
Zu § 37
Dieser Paragraph regelt die aus den grundsätzlichen Anforderungen des § 36 ableitbaren spezifischen Anforderungen an Bauteile. Trennbauteile umfassen auch alle Anschlüsse von Bauteilen an Räume, die gegen Schall zu schützen sind.