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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Mikulits/Vogler - Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

§ 34 Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken

(EB) 2007

Zu § 34

Absatz 1 regelt, welche Bauwerke jedenfalls barrierefrei zu gestalten sind. Abs. 1 definiert weiters, was grundsätzlich unter barrierefreier Gestaltung zu verstehen ist, nämlich dass die für Besucher und Kunden bestimmten Teile auch für Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen gefahrlos und tunlichst ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Unter Personen mit Behinderungen sind hier-bei insbesondere Rollstuhlbenützer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte zu -verstehen, aber auch Personen mit Kinderwagen und Personen mit zeitweiliger Behinderung. Bei der Aufzählung der barrierefrei zu gestaltenden Bauwerke ist zu berücksichtigen, dass es sich auch dann um ein Bauwerk im Sinne des § 30 Abs. 1 handelt, wenn nur ein Bauwerksteil für die genannten Zwecke verwendet wird.

Absatz 2 legt Maßnahmen fest, die jedenfalls erforderlich sind, um die Anforderung der barrierefreien Gestaltung des Abs. 1 als erfüllt betrachten zu können.

Weiters wird angeführt, dass in der Praxis bei Zu- und Umbauten, welche die Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufzuges nach sich ziehen, ebenfalls eine Ausnahme nach § 49 möglich ist, wenn der Einbau ...

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