Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 25 Lagerung gefährlicher Stoffe
(EB) 2007
Zu § 25
Die Bestimmungen des § 25 bezüglich der Lagerung gefährlicher Stoffe betrifft die bauliche Gestaltung jener Räume, in denen diese gefährlichen Stoffe gelagert werden. Zusätzlich sind noch § 7 Abs. 4 und § 21 Abs. 2 zu berücksichtigen.