Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 3 Allgemeine Anforderungen
(EB) 2007
Zu § 3:
Dieser Paragraph ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz, die in den folgenden § 4 bis 8 entsprechend der im Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie für die wesentlichen Anforderung 2 angeführten Aufzählung in Teilaspekte aufgegliedert wird. Die allgemeine Anforderung dieses Paragraphen kann insbesondere erreicht werden durch:
Maßnahmen zum Erhalt der Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall (§ 4),
Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks (§ 5),
Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke (§ 6),
eine geeignete Konzeption der Fluchtwege (§ 7) und
eine geeignete Konzeption der Vorkehrungen für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall (§ 8).