Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Niederschlagswässer und Abwässer
(EB) 2007
Zu § 14
§ 14 stellt Anforderungen an die Sammlung und Beseitigung von Abwässern und Niederschlagswässern. Vorschriften über den Anschluss an Kanalisationsanlagen, die Versickerung (einschließlich allfälliger Retentionsbecken) sowie über die Ausführung von Anschlusskanälen und über Anlagen zur Vorbehandlung sind jedoch durch die technischen Bauvorschriften nicht erfasst.
Neben dem eigentlichen Schutzziel „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ enthält § 14 mit Abs. 3 auch die Anforderung, dass durch die Anlagen zum Sammeln und Beseitigen der Abwässer und Niederschlagswässer weder die Tragfähigkeit des Untergrundes noch die Trockenheit von Bauwerken beeinträchtigt werden dürfen.