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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Mikulits/Vogler - Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

§ 11 OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3

(EB) 2007

Zu § 11

Die technischen Detaillösungen, die in der Erfüllung der auf Verordnungsebene gesteckten Ziele dienen, werden durch die OIB-Richtlinien 2, 2.1. und 2.2. geregelt. Hält der Bauwerber diese Richtlinien ein, ist sichergestellt, dass die auf Verordnungsebene festgelegten zielorientierten Anforderungen erfüllt werden.

(EB) 2012

Zu den Erläuterungen zu den Punkten 3.5.6 und 3.5.7 der OIB-Richtlinie 2

Diese lauten:

„Da die einzelnen Maßnahmen aber vielfältig und vom Gebäudetyp bzw. der Ausgestaltung der Fassaden abhängig sind, wurden nur zielorientierte Anforderungen für Doppelfassaden und Vorhangfassaden in den Punkten 3.5.6 und 3.5.7 festgehalten, wobei lit. a auf die Inhalte der ÖNORM B 3800-5 abzielt und lit. b technische Ausführungsdetails intendiert, die zukünftig ebenfalls in ÖNORMEN zu finden sein werden.“

Es wird darauf hingewiesen, dass Verweise auf zukünftige ÖNORMEN nicht gelten sollen.

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