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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Handbuch Bautechnikverordnungen 2014 (1. Auflage)

§ 15 Bautechnische Erfordernisse

(1) Bauwerke und sonstige Anlagen müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt werden, dass sie den Erfordernissen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schallschutzes, der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes, des Verkehrs sowie des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes entsprechen.

(EB) 2007

Zu § 15 Abs 1

Es handelt sich nur um eine geringfügige Änderung, die der Anpassung an die wesentlichen Anforderungen für Bauwerke nach der Bauproduktenrichtlinie bzw. an die Terminologie der vom Vorarlberger Landtag genehmigten, aber nicht in Kraft getretenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften dient.

(2) Bauwerke für öffentliche Ämter, Kindergärten, Schulen, Handelsbetriebe mit Waren des täglichen Bedarfs, Banken, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken, Garagen mit mehr als 50 Einstellplätzen sowie öffentliche Toilettenanlagen sind insoweit barrierefrei auszuführen, dass Menschen mit Behinderungen sie ungehindert besuchen können. Inwieweit auch andere Bauwerke aufgrund ihrer besondere...

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