Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 32 Bauteile
(EB) 2007
Zu § 32
Dieser Paragraph regelt die aus den grundsätzlichen Anforderungen des § 31 ableitbaren spezifischen Anforderungen an Bauteile. Trennbauteile umfassen auch alle Anschlüsse von Bauteilen an Räume, die gegen Schall zu schützen sind.
(EB) 2013
Zu § 32
Das Wort „Alle“ wurde gestrichen, da diese Formulierung zu einschränkend ist, da es Bauteile geben kann, die diese Anforderungen nicht erfüllen müssen.