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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Mikulits/Vogler - Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

§ 27 Schutz vor Anprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen

Mikulits/Vogler

(EB) 2007

Zu § 27

Während Abs. 1 das Anprallen von Personen an Verglasungen regelt, zielt Abs. 2 auf den Schutz vor herabstürzenden Gegenständen ab. Dies umfasst nicht nur Überkopfverglasungen oder sonstige Glasteile, sondern auch alle anderen Bauteile, die herabfallen können (z. B. Fassaden oder Teile davon), sowie Schnee und Eis von Dächern.

(EB) 2013

Zu § 27

Hier wurde der bisher verwendete Begriff „Überkopfverglasungen“ durch den Begriff „Horizontalverglasungen“ ersetzt. Dadurch erfolgte eine Anpassung an die Terminologie der OIB-Richtlinie 4 und der diesbezüglichen ÖNORMEN.

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