Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 23 Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit
(EB) 2007
Zu § 23
Hierbei handelt es sich um eine sinngemäße Übernahme der wesentlichen Anforderung 4 „Nutzungssicherheit“ des Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie. Abweichend vom Text der Bauproduktenrichtlinie wird jedoch im vorliegenden Entwurf explizit gefordert, entsprechend dem Verwendungszweck auch besonders auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Bedacht zu nehmen.
(EB) 2013
Zu § 23
Im Hinblick auf die Un-Konvention zum Schutz von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008, werden die bisherigen Formulierungen in § 1 Abs. 2 und § 23 nunmehr entsprechend angepasst.