Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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Verordnung der Landesregierung vom über die bautechnischen Erfordernisse für bauliche Anlagen sowie über Inhalt und Form des Energieausweises (Technische Bauvorschriften 2008), LGBl Nr 93/2007
Änderung: LGBl Nr 78/2013
Aufgrund des § 18 der Tiroler Bauordnung 2001, LGBl. Nr. 94, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 73/2007, wird verordnet:
(EB) 2013
Allgemeines:
A) Im März 2000 setzte die Landesamtsdirektorenkonferenz eine Expertengruppe der Länder mit dem Ziel der Erarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung der bautechnischenS. 247 Vorschriften ein, da die technischen Bauvorschriften der Länder zum Teil erhebliche Unterschiede aufwiesen. Insbesondere für die Bauwirtschaft, die über die Bundesländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie bauliche Anlagen plant und ausführt, stellen unterschiedliche technische Anforderungen ein Hemmnis dar, das auch höhere Produktionskosten verursacht.
Die von der Landesamtsdirektorenkonferenz eingesetzte Expertengruppe zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften hatte sich dazu des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) zu bedienen, da die Harmonisierung der Bauvorschriften zu ...