Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 97 Baumaßnahmen an Altbauten
(EB) 2010
Zu § 97
Übernahme der Bestimmungen des bisherigen § 115 mit Klarstellung, dass die Erfüllung der Voraussetzungen von der Antragstellerin/dem Antragsteller nachzuweisen ist.