Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 96 Betriebsanlagen
(EB) 2010
Zu § 96
Für Betriebsanlagen sollen auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen, wie sie bisher im § 114 geregelt waren, möglich sein. Dabei wird klargestellt, dass die Erfüllung der Voraussetzungen von der Antragstellerin/dem Antragsteller nachzuweisen ist.
Landwirtschaftliche Betriebsstätten haben künftighin den Bestimmungen des § 95 zu entsprechen.