Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 86 Sammelgruben und Grubenbuch
(EB) 2010
Zu § 86
Die in den Abs. 1 bis 3 dieses Paragraphen festgelegten Bestimmungen entsprechen jenen des bisherigen § 65 Abs. 2 bis 4. Die Forderungen der ersten beiden Sätze des bisherigen Abs. 4 werden künftighin im Rahmen der Verordnung gemäß § 82 geregelt. In diesem Zusammenhang sind auch die zielorientiert formulierten Anforderungen des § 57 zu beachten.