Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 82 Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik
(EB) 2010
Zu § 82
Mit diesen Bestimmungen werden die im bisherigen § 43b für die Aspekte der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes vorgesehenen Regelungen im Sinne der Harmonisierungsvereinbarung auf die übrigen „wesentlichen Anforderungen“ der Bauproduktenrichtlinie erweitert.
Damit wird dem im Allgemeinen Teil beschriebenen Konzept entsprochen, wonach die technischen Detailbestimmungen (z. B. Maße, Grenzwerte, Klassen oder sonstige Präzisierungen), bei deren Einhaltung anzunehmen ist, dass die im Gesetz festgelegten Anforderungen eingehalten werden, in Form von Richtlinien des OIB näher präzisiert werden sollen.