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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Mikulits/Vogler - Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

§ 2 Begriffsbestimmungen

(EB) 2012

Zu § 2 Abs 4

Bisher war das Baurecht zufolge § 2 Abs. 4 nur auf jene Aufschüttungen und Abgrabungen anwendbar, welche im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch von Bauwerken standen. Für Niveauänderungen ohne Zusammenhang mit Errichtung bzw. Änderung eines Bauwerkes war daher kein Bauverfahren erforderlich.

In der Praxis trat jedoch häufig der Fall ein, dass Niveauänderungen auf Grundstücken mit Baulandwidmung ohne Errichtung oder Änderungen von Bauwerken durchgeführt wurden und dafür, obwohl auch in diesen Fällen massiv baupolizeiliche Interessen berührt werden können (angefangen von der Veränderung der Abflussverhältnisse über Rutschungsprobleme bei Hängen bis zu einer ev. Beeinträchtigung des Ortsbildes) kein Bauverfahren erforderlich war. Durch diese Novelle sollen auch Niveauänderungen ohne Bauwerk dem Geltungsbereich des Baurechtes unterworfen werden und nur Bagatellfälle in denen eine Höhe von 1 m und eine Fläche von 100 m2 nicht erreicht wird, weiterhin ausgenommen bleiben.

Im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung oder Abbruch von Bauwerken sind Niveauänderungen aber nach wie vor ohne Berücksichtigung einer Bagatellgrenz...

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