Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 69 Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit
(EB) 2010
Zu § 69
Hierbei handelt es sich um eine sinngemäße Übernahme der „wesentlichen Anforderung 4“ (Nutzungssicherheit) des Anhanges 1 der Bauproduktenrichtlinie. Abweichend zum Text der Bauproduktenrichtlinie wird jedoch in diesem Paragraphen explizit gefordert, entsprechend dem Verwendungszweck auch besonders auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Bedacht zu nehmen.