Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 63 Trinkwasser
(EB) 2010
Zu § 63
Die Anforderungen dieses Paragraphen dienen dazu, zu gewährleisten, dass Trinkwasser, das in ein Bauwerk gelangt, hygienisch einwandfrei bleibt. Auf welche Weise hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird ( z.B. durch Anschluss an eine kommunale Wasserversorgungsanlage), wird nicht durch die technischen Baubestimmungen geregelt. Abs. 1 stellt weiters die Forderung auf, dass Bauwerke mit Aufenthaltsräumen jedenfalls über eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung verfügen müssen.
Die Absätze 2 und 3 konkretisieren die Forderung nach der Aufrechterhaltung der hygienisch unbedenklichen Qualität des Trinkwassers im Bauwerk.