Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 61 Schutz vor Feuchtigkeit
(EB) 2010
Zu § 61
Der Schutz von Feuchtigkeit umfasst im wesentlichen drei Aspekte, nach denen auch die Absätze dieses Paragraphen gegliedert sind: Schutz vor Wasser und Feuchtigkeit aus dem Boden, Schutz gegen Niederschlagswässer sowie Vermeidung schädigender Feuchtigkeit, die durch Wasserdampfkondensation in Bauteilen oder auf Oberflächen entsteht. Der Schutz vor Feuchtigkeit ist der „wesentlichen Anforderung 3“ (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zugeordnet, da durch Feuchtigkeit ein den Benutzern abträgliches Raumklima herbeigeführt werden kann oder Schimmelbildungen auftreten können. Darüber hinaus sind die Anforderungen des § 61 jedoch auch für die dauerhafte Erfüllung aller anderen „wesentlichen Anforderungen“ von Bedeutung (z.B. Vermeidung von Korrosion der Betonbewehrung, Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden in der Wärmedämmung).
Der Hinweis auf Hochwasserereignisse in Abs. 1 zielt darauf ab, dass gegebenenfalls auch mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auftretende Hochwasserereignisse bei der Planung und Bemessung von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Abdichtungen) zu berücksichtigen sind. Abdichtungsmaßnahmen können z.B. Gebäudeöffnungen und Hausins...