Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 52 Normen und Richtlinien
(EB)
Zu § 52
Die Regelungen des § 40 Oö. Bautechnikgesetz über Normen und Richtlinien werden übernommen, wobei der Hinweis auf deren „nationale oder internationale“ Anerkennung verzichtbar scheint.