Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 42 Haupt- und Nebengebäude
(EB)
Zu § 42
Die Bestimmung des bisherigen § 7 Oö. Bautechnikgesetz wird grundsätzlich übernommen. Aus Praktikabilitätsgründen sollen künftig Garagen, soweit sie Pflichtstellplätze umfassen, von den Beschränkungen für Nebengebäude ausgenommen werden.