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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Handbuch Bautechnikverordnungen 2014 (1. Auflage)

5. Tirol


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OIB-Richtlinie 3
Pkt 8.3.5
Die Anforderungen nach Punkt 8.3.1 der OIB-Richtlinie 3 gelten für Garagen mit mehr als 250 m2 Nutzfläche für die oberirdischen Geschoße und das erste unterirdische Geschoß als erfüllt, wenn die Geschoße mit natürlichen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen gemäß der Tabelle 2 der OIB-Richtlinie 2.2 ausgestattet sind.
TBV § 18 Abs 3
Pkt 8.3.6
Die Anforderungen betreffend den Mindestabstand der Lüftungsöffnungen von zu öffnenden Fenstern von Aufenthaltsräumen gelten in Tirol nur für mechanische Lüftungen.
TBV § 18 Abs 3
S. 31OIB-Richtlinie 4
Pkt 2.1.4
Für Wohngebäude mit nicht mehr als vier Geschoßen und nicht mehr als fünf Wohnungen sind in Tirol keine Aufzüge erforderlich.
TBV § 24 Abs 4

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