Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 18 Trinkwasser
(EB)
Zu § 18
Die bisherigen Bestimmungen des § 23 Oö. Bauordnung 1994 über die Trinkwasserversorgung werden aus systematischen Gründen (unverändert) in das vorliegende Gesetzesvorhaben (Abs. 1 und 2) übernommen.