Mikulits/Vogler
Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
ISBN: 978-3-7073-1862-3
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Handbuch Bautechnikverordnungen 2014 (1. Auflage)
S. 232. Kärnten
Tabelle in neuem Fenster öffnen
OIB-Richtlinie 2 | ||
Pkt 3.11 | Verpflichtung zur Anordnung von Rauchwarnmeldern gilt auch für bestehende Gebäude; dabei keine Einschränkung auf „unvernetzte“ Rauchwarnmelder. | |
OIB-Richtlinie 3 | ||
Kap 5 | Verpflichtung zur Errichtung eines Anschlusses an eine Abgasanlage für jede Wohnung (Notkamin). | |
OIB-Richtlinie 4 | ||
Generell | Zusätzliche spezifische Anforderungen an Wohnungen (zB Mindestnutzflächen, Erfordernis von Abstellflächen und Abstellplätze für Kinderwagen, Gehhilfen und Fahrräder, Einrichtungen zum Waschen und Trocknen von Wäsche). | |
Kap 2 u 3 | Zusätzliche spezifische Anforderungen an Schulen, Kindergärten und Horte (Verbot von verzogenen oder gewendelten Stiegen, Stiegenpodeste, Podeste und Überdachung bei Außenstiegen, Windfänge, gedeckte Gänge zu Nebengebäuden). | |
Kap 2 u 3 | Zusätzliche spezifische Anforderungen an Krankenanstalten (Zu- und Abfahrtswege, Außenstiegen). | |
Pkt 2.1.4 | Bei barrierefrei zu gestaltenden Gebäuden sind unvermeidbare Niveauunterschiede unabhängig von der Anzahl der Geschoße durch entsprechende Rampen, Aufzüge oder andere Aufstiegshilfen zu überwinden oder auszugleichen. | |
Pkt 2.1.4 | Wohnheime für alte Menschen und Pflegeeinrichtungen mit mehr als einem oberirdischen Geschoß mü... |