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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Handbuch Bautechnikverordnungen 2014 (1. Auflage)

1. Burgenland


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OIB-Richtlinie 3
Pkt 2.3
Festlegung der Anzahl der erforderlichen Toiletten in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten.
Bgld BauVO § 38
Pkt 5
Verpflichtung zur Errichtung eines Anschlusses an eine Abgasanlage für jede Wohnung (Notkamin).
Bgld BauVO § 39
OIB-Richtlinie 4
Pkt 2.1.4
Die Verpflichtung, bei Gebäuden mit drei oder mehr oberirdischen Geschoßen Aufzüge zu errichten, gilt nicht für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser (OIB-Richtlinie 4: gilt nicht für Gebäude mit höchstens drei Wohnungen sowie für Reihenhäuser).
Bgld BauVO § 24 Abs 2
Pkt 2.1.4
Bei unterirdischen Garagen sind Aufzüge erst bei drei oder mehr unterirdischen Geschoßen erforderlich (OIB-Richtlinie 4: bei Garagen mit zwei oder mehr unterirdischen Geschoßen). Bei oberirdischen Garagen besteht keine Abweichung (drei oder mehr oberirdische Geschoße).
Bgld BauVO § 24 Abs 2
Pkt 2.1.4
Bei barrierefrei zu gestaltenden Gebäuden sind unvermeidbare Niveauunterschiede unabhängig von der Anzahl der Geschoße durch entsprechende Rampen, Aufzüge oder andere Aufstiegshilfen zu überwinden oder auszugleichen.
Bgld BauVO § 30 Abs 2
S. 22OIB-Richtlinie 6
Pkt 1.2.1
Baudenkmäler und Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder au...

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