Mikulits/Vogler
Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
ISBN: 978-3-7073-1862-3
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Handbuch Bautechnikverordnungen 2014 (1. Auflage)
1. Burgenland
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OIB-Richtlinie 3 | ||
Pkt 2.3 | Festlegung der Anzahl der erforderlichen Toiletten in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. | Bgld BauVO § 38 |
Pkt 5 | Verpflichtung zur Errichtung eines Anschlusses an eine Abgasanlage für jede Wohnung (Notkamin). | Bgld BauVO § 39 |
OIB-Richtlinie 4 | ||
Pkt 2.1.4 | Die Verpflichtung, bei Gebäuden mit drei oder mehr oberirdischen Geschoßen Aufzüge zu errichten, gilt nicht für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser (OIB-Richtlinie 4: gilt nicht für Gebäude mit höchstens drei Wohnungen sowie für Reihenhäuser). | Bgld BauVO § 24 Abs 2 |
Pkt 2.1.4 | Bei unterirdischen Garagen sind Aufzüge erst bei drei oder mehr unterirdischen Geschoßen erforderlich (OIB-Richtlinie 4: bei Garagen mit zwei oder mehr unterirdischen Geschoßen). Bei oberirdischen Garagen besteht keine Abweichung (drei oder mehr oberirdische Geschoße). | Bgld BauVO § 24 Abs 2 |
Pkt 2.1.4 | Bei barrierefrei zu gestaltenden Gebäuden sind unvermeidbare Niveauunterschiede unabhängig von der Anzahl der Geschoße durch entsprechende Rampen, Aufzüge oder andere Aufstiegshilfen zu überwinden oder auszugleichen. | Bgld BauVO § 30 Abs 2 |
S. 22OIB-Richtlinie 6 | ||
Pkt 1.2.1 | Baudenkmäler und Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder au... |