Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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2. HAUPTSTÜCK - Allgemeine Bauvorschriften
(EB)
Zu den §§ 3 bis 39 im Allgemeinen
Ausgangspunkt bei den Überlegungen für ein Konzept zur Harmonisierung der technischen Bauvorschriften der Länder war, dass das Ergebnis nicht nur zu einer Vereinheitlichung allein führen, sondern die Gelegenheit auch dazu genützt werden sollte, ein zukunftsorientiertes System von technischen Bauvorschriften zu etablieren. Während derzeit in den Bauvorschriften der Länder, bei allen strukturellen Unterschieden, die jeweiligen Rechtsvorschriften selbst teilweise Regelungen bis ins Detail normieren, hat die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften die Unterscheidung in zwei Ebenen vorgesehen:
In der ersten Ebene, die nach wie vor eine Rechtsvorschrift auf Gesetzesebene sein soll, werden die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke, wie sie aus der Bauproduktenrichtlinie bekannt sind, definiert und präzisiert. Da in dieser Ebene jedoch grundsätzlich keine technischen Detailanforderungen festgelegt werden sollen, wie zB Maße, Grenzwerte oder Klassen, werden diese Bestimmungen auf Gesetzesebene funktional, zielorientiert und schlank sein. Dies gewährleistet nicht nur eine hohe Flexi...