Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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Verordnung der Landesregierung vom , mit der bautechnische Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (Kärntner Bautechnikverordnung - K-BTV), LGBl Nr 97/2012
(EB)
1. Auf Grund wiederkehrender Forderungen der am Baugeschehen Beteiligten, eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften vorzunehmen, wurde mit Beschluss der Landesamtsdirektorenkonferenz vom eine zu diesem Zweck eingerichtete Länderexpertengruppe beauftragt, gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften in Österreich auszuarbeiten. Die daraus resultierende Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften wurde am von allen Landeshauptleuten unterzeichnet. Der Kärntner Landtag hat dieser Vereinbarung in seiner Sitzung am gemäß Art. 66 Abs. 1 K-LVG die Zustimmung erteilt. Zwei Bundesländer haben jedoch bisher die genannte Vereinbarung nicht ratifiziert, weshalb die Voraussetzungen für ihr Inkrafttreten nicht vorliegen. Dennoch setzte das OIB die Arbeit an den in der Vereinbarung vorgesehen 6 OIB-Richtlinien fort. Die...