Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 48 Wohnheime für alte Menschen, Pflegeeinrichtungen
(EB)
Zu § 48
Aus systematischen Überlegungen wird die Bestimmung zum Einbau von Aufzügen in Wohnheimen für alte Menschen und Pflegeeinrichtungen mit mehr als einem oberirdischen Geschoß vom Kärntner Heimgesetz bzw. der Kärntner Heimverordnung in die K-BV transferiert.