Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 32 Nutzungssicherheit
(EB)
Zu § 32
Hierbei handelt es sich um eine sinngemäße Übernahme der wesentlichen Anforderung 4 Nutzungssicherheit des Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie. Abweichend zum Text der Bauproduktenrichtlinie wird jedoch explizit gefordert, entsprechend dem Verwendungszweck auch besonders auf Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen Bedacht zu nehmen.