Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 31 Lagerung gefährlicher Stoffe
(EB)
Zu § 31
Die Bestimmungen des § 31 bezüglich der Lagerung gefährlicher Stoffe betrifft die bauliche Gestaltung jener Räume, in denen diese gefährlichen Stoffe gelagert werden. Zusätzlich sind noch § 14 Abs. 4 und § 27 Abs. 2 zu berücksichtigen.