Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 22 Abfälle
(EB)
Zu § 22
Auch Abfälle müssen in einer Art und Weise gesammelt und entsorgt werden können, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderung „Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz“ gewährleistet bleibt.