Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
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§ 21 Sonstige Abflüsse
(EB)
Zu § 21
Gemäß gängiger Terminologie (vgl. Normenserie ÖNORM EN 12056) werden landwirtschaftliche Abflüsse wie Gülle oder Jauche nicht als „Abwasser“ bezeichnet, weshalb hierfür ein eigener Artikel mit der Bezeichnung „sonstige Abflüsse“ vorgesehen wurde.