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Mikulits/Vogler

Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1862-3

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Mikulits/Vogler - Handbuch Bautechnikverordnungen 2014

§ 12 Brandschutz

(EB)

Zu § 12

Dieser Paragraph ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz, die in den folgenden § 13 bis 17 entsprechend der im Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie für die wesentlichen Anforderung 2 angeführten Aufzählung in Teilaspekte aufgegliedert wird. Als allgemeines Tatbestandsmerkmal wird, im Gegensatz zu Art. 5 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften, ausdrücklich auch die Berücksichtigung des Verwendungszweckes normiert. Die allgemeine Anforderung dieses Paragraphen kann insbesondere erreicht werden durch:

-

Maßnahmen zum Erhalt der Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall (§ 13),

-

Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage (§ 14),

-

Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer auf andere bauliche Anlagen (§ 15),

-

eine geeignete Konzeption der Fluchtwege (§ 16) und

-

eine geeignete Konzeption der Vorkehrungen für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall (§ 17).

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