Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Erste Ausgabe der OIB-Richtlinien
Die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften entsprechend dem leistungsorientierten Konzept sollte ursprünglich, wie oben erwähnt, mittels einer Vereinbarung der Bundesländer gemäß Art 15a B-VG erfolgen. Diese Vereinbarung bestand aus zehn Abschnitten, die einerseits formale Inhalte umfassten, wie die Festlegung des Gegenstandes, Begriffsbestimmungen, Ausnahmen, das Prozedere zur Einführung der OIB-Richtlinien, Bestimmungen zu Inkrafttreten, Umsetzung, Geltungsdauer, Übergangsvorschriften etc. Zum anderen enthielt die Vereinbarung die Schutzziele entsprechend den wesentlichen Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie sowie die daraus abgeleiteten zielorientierte Anforderungen, die in 33 Artikeln spezifiziert wurden. Diese 33 Artikel der Vereinbarung sollten von den Bundesländern in ihren Rechtsvorschriften im Sinne des zweistufigen Ansatzes als „erste Stufe“ übernommen werden. Gleichzeitig legte die Vereinbarung das Prozedere fest, nach dem die als „zweite Stufe“ dienenden und die konkreten technischen Anforderungen enthaltenden OIB-Richtlinien erarbeitet, herausgegeben und von den Bundesländern für verbindlich erklärt werden sollten.
Diese Vereinbarung ...