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Update zu Änderungen im Gleichbehandlungsrecht
Mit dem in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses des Nationalrates am eingebrachten Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage 938 BlgNR 24. GP zum Gleichbehandlungsrecht erfolgen Änderungen hinsichtlich des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes und des Gesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben:
Änderung des GlBG
Der bisher im Entwurf der Regierungsvorlage zu § 11a GlBG enthaltene Strafrahmen für die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer über den Einkommensbericht wird auf höchstens 360 Euro herabgesetzt.
Weiters entfällt die in der Regierungsvorlage vorgesehene Ausweitung des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auch auf die Diskriminierungsgründe Alter, sexuelle Orientierung und Religion oder Weltanschauung, um hier die Entwicklung auf Unionsebene abzuwarten.
Durch explizite Anführung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in den Ausnahmebestimmungen des § 33 GlBG zum Diskriminierungsschutz wird verdeutlicht, dass ein rechtskonformes, auf einem vernünftigen Grund beruhendes Verhalten keine Diskriminierung ist.