BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 207p Schulcluster-Administration und Bereichsleitung
Anmerkung: Aus dem Initiativantrag zum Bildungsreformgesetz 2017:
Neben der Schulcluster-Leitung ist für die zu einem Schulcluster zusammengefassten Bundesschulen nach Maßgabe der hierfür bereit stehenden Ressourcen die Betrauung einer oder mehrerer Lehrpersonen mit der Funktion einer Administratorin oder eines Administrators zur verwaltungsmäßigen Unterstützung der Schulcluster-Leitung vorgesehen. Mit der Administrationsfunktion ist jedoch keine Stellvertretung für die Schulcluster-Leitung verbunden.
Darüber hinaus ist für die in den Schulcluster aufgenommenen Schulen mit Ausnahme der Schule, an welcher die Schulcluster-Leitung vorgesehen ist, die Einrichtung von Bereichsleitungen (als Standortleitungen) zur Unterstützung der Schulleitung vorgesehen.
Die Bereichsleiterin oder der Bereichsleiter unterstützt die Clusterleitung insbesondere bezüglich des pädagogischen Supports (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement, durch Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters, durch Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort sowie die Einführung neuer Lehrpersonen in ...