BDG | Beamten-Dienstrechtsgesetz
2. Aufl. 2024
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§ 207c Verlautbarung
Anmerkung: Siehe die Anmerkung zu § 203c. Veröffentlichungen, die bislang im Amtsblatt zur Wiener Zeitung erfolgt sind, erfolgen ab ausschließlich online auf EVI, der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes.